Sicherheit durch baulichen Rauchschutz nach DIN 18095 / EN 1634-3
Dem baulichen Rauchschutz wird zu Recht eine stetig wachsende Bedeutung zugemessen. Besonders moderne Rauchschutz-Abschlüsse spielen hier eine entscheidende Rolle. Wichtig für echte Sicherheit ist es darauf zu achten, dass der angebotene Rauchschutz nach DIN 18095 bzw. EN 1634-3 geprüft ist.
Beachten Sie unbedingt:
Die Prüfung des Rauchschutzes nach DIN 18095 / EN 1634-3 ist Voraussetzung für einen baurechtlichen Verwendbarkeitsnachweis (Zustimmung im Einzelfall).
Rauchschutz und Rauchschutztür
Die Begriffe "Rauchschutz" und "Rauchschutztür" so wie die entsprechenden Prüfkriterien (Prüftemperatur von 200°C, Prüfdruck, maximale Leckrate) sind in Deutschland eindeutig durch die DIN 18095 / EN 1634-3 bestimmt. Darüber hinaus sind Dauerfunktionsprüfungen (200.000 Schließ- / Öffnungszyklen) erforderlich.
Prüfung nur durch notifizierte Prüfstellen
Rauchschutzprüfungen nach dieser DIN 18095 / EN 1634-3 dürfen ausschließlich von Prüfstellen durchgeführt werden, die durch das Deutsche Institut für Bautechnik notifiziert sind. Andere Stellen sind aufgrund der fehlenden Prüfeinrichtungen und der fehlenden Notifizierung nicht in der Lage, anerkannte Rauchschutzprüfungen durchzuführen.
Baurechtlicher Verwendbarkeitsnachweis
Ein baurechtlicher Verwendbarkeitsnachweis ist nur mit einem nach DIN 18095 / EN 1634-3 geprüften Nachrüst-Rauchschutzsystem zu erzielen.
System Schröders bietet ein wirkliches Nachrüst-Rauchschutzsystem an, das in Rauch- und Dauerfunktionsprüfungen gemäß DIN 18095 und EN 1634-3 von einer notifizierten Prüfstelle, dem Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen erfolgreich geprüft wurde.
Eine Rauchschutzwirkung anderer nachträglich montierter Abdichtungen ohne derartige Prüfung ist nicht nachgewiesen.